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Headpic - Ihre Lösungen

Hochstraße 97 47877 Willich-Schiefbahn 02154 / 480 520 praxis1@drsiebrecht.de

Für Kollegen

Was vor einiger Zeit als kollegialer Freundschaftsdienst begann, hat sich mit den Jahren zu regelmäßigen Überweisungen ausgeweitet. Kollegen aus Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach schicken mir ihre „ungeliebten“ Endo-Fälle, die nach erfolgreicher endodontischer Behandlung von ihnen weiter versorgt werden. Durch meine Behandlung von schwer zugänglichen Kanalsystemen, Revisionen oder der Entfernung von Fragmenten (falls möglich) ist schon der eine oder andere Zahn gerettet worden. Und sollte dennoch mal eine WSR notwendig werden, da ein nachträglicher Zugang zum apikalen Drittel nicht mehr möglich sein sollte, erhöht es die Erfolgsaussichten um ein Vielfaches, wenn die infizierte Wurzelfüllung durch eine vorherige Revision zumindest bis in das mittlere Drittel erneuert wird.

So oder so, alle Seiten profitieren. Der überweisende Kollege hat das gute Gefühl, seinen Zahnersatz nicht auf einem insuffizient endodontisch versorgten Zahn anfertigen zu müssen, der Patient hat eine deutliche Verringerung des endodontischen Risikos und ich… ich freue mich über regelmäßige Herausforderungen!

Ablauf

Im Normalfall benötige ich zwei Termine für eine entsprechende Wurzelbehandlung. Bei anhaltenden Beschwerden, schwierigeren Revisionen oder Fragmententfernungen wird häufig ein dritter Termin notwendig. Die Wurzelfüllung selber erfolgt thermoplastisch mit einer Kombination aus der Buchanan-Technik und einer Guttapercha-Injektionstechnik. Da bei diesen Techniken das Guttapercha auf ca. 200 Grad erhitzt wird kann es nach der Behandlung zu leichten Aufbissbeschwerden des behandelten Zahnes kommen; dies ist nicht ungewöhnlich und verschwindet nach ein paar Tagen. Auch das Vorhandensein eines apikalen „Puffs“, also eine intentionelle geringgradige Überfüllung des Sealers bis ins Desmodont, kann vorkommen und ist nicht als Überstopfung von Guttapercha zu werten; im Gegenteil garantiert es eine komplette Obturation der Kanäle.

Abrechnung

Entspricht die Behandlung des Zahnes den allgemeinen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen, werden in einem gesonderten Termin die elektrometrische Längenbestimmung, die physikalische Spülung mittels Ultraschall und der dazu gehörige temporäre Verschluss der Kavität berechnet. In der Regel belaufen sich die Kosten auf ca. 80,- Euro für einen bis 200,- Euro für drei Wurzelkanäle.

Entspricht die Behandlung des Zahnes nicht den Richtlinien, handelt es sich also beispielsweise um eine Revision, wird die Behandlung privat über die GOZ zum 2,3 – 3,0 fachen Satz liquidiert, je nach Aufwand. Dies ergibt bei einwurzligen Zähnen ca. 220,- Euro und bei drei Kanälen ca. 480,- Euro (beim 2,3 fachen Satz) und ist somit noch immer deutlich preisgünstiger als die Versorgung mit einem Implantat.

Ethik

Als Empfänger von Überweisungen halte ich mich strikt an die Vorgaben des jeweiligen Behandlers. Sollten einmal Fragen auftreten, halte ich mit dem Kollegen telefonisch Rücksprache. Jeder Zahnarzt hat seinen eigenen Behandlungsstil und jeder Patient seine eigene Geschichte, daher gebe ich bei mir überwiesenden Patienten generell keine Bewertungen oder Empfehlungen ab. Dieses Vorgehen ist an für sich selbstverständlich, dennoch höre ich dahingehende Bedenken von Kollegen immer wieder und es erscheint mir nötig, dies hier ausdrücklich zu betonen.

Nach erfolgter endodontischer Behandlung bekommen Sie als Überweiser die angefertigten Röntgenbilder und einen kurzen Bericht als E-Mail zugesandt und der Patient wird gebeten, sich zur weiteren prothetischen Versorgung des Zahnes bei Ihnen vorzustellen.

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